Mittwoch, 28. November 2007

stern-Urteil stärkt Pressefreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 27. November 2007 die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion des belgischen Staates gegen den früheren Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack im Jahr 2004 verurteilt. Die Richter werteten das Vorgehen der Behörden gegen den Journalisten als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (Az. 20477/05). Außerdem hat Tillack Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die belgischen Behörden hatten die Durchsuchung vor drei Jahren damit begründet, Tillack habe einen Informanten bestochen. Der DJV hatte scharf gegen die Repressalien gegen den deutschen Korrespondenten protestiert.

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