Donnerstag, 1. März 2007

Caroline-Urteil

Im Juni 2004 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das für die Pressefreiheit folgenschwere Caroline-Urteil. Zeitschriften aus dem Burda-Verlag hatten in den 90-er Jahren mehrere Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco veröffentlicht, deren Abdruck die Prinzessin wegen eines Eingriffs in ihre Privatsphäre als unzulässig erachtete. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht urteilten, dass absolute Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssen, auch wenn die Fotos sie nicht bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Funktion zeigen, sondern ihr Privatleben im weiteren Sinne betreffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den Caroline daraufhin anrief, revidierte dieses Urteil und entschied, dass durch die Veröffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens und damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien. Entscheidend sei, inwieweit die veröffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann. Das Urteil schränkte die Berichterstattungsfreiheit ein und sorgte insbesondere bei den Bildjournalisten für große Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung legte, anders als von vielen Seiten – unter anderem vom DJV – gefordert, keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein. mehr Infos...

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