Mittwoch, 23. Mai 2007

Bundestag entscheidet gegen Pressefreiheit

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Mai den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Pressefreiheit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, durch die die Teilnahme am Geheimnisverrat durch Journalisten künftig nicht mehr rechtswidrig gewesen wäre. Zudem sollte durch den Entwurf eine richterliche Anordnung auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme in Wohnungen von Journalisten notwendig werden. Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Nach Meinung des DJV aber ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so kann den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.

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