Freitag, 23. November 2007

Straßburg stärkt Quellenschutz

Ein wichtiges Urteil für den Quellenschutz hat gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verkündet (AZ: 64752/01). Er bekräftigte, dass der journalistische Quellenschutz eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit ist. Ohne einen solchen Schutz würden Informanten daran gehindert, die Medien über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gleichzeitig würde die Wächterfunktion der Presse untergraben. In dem konkreten Fall ging es um einen niederländischen Journalisten, der im Jahr 2000 zwei Wochen Beugehaft erdulden musste, weil er seine Quellen nicht preis geben wollte. Der Journalist hatte im Waffenschieber-Milieu recherchiert. Der Wunsch der niederländischen Regierung, die Quelle des Journalisten in Erfahrung zu bringen, sei kein ausreichendes Motiv, um einen Verstoß gegen den Quellenschutz zu rechtfertigen, urteilten die Richter.

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