Gesetzgebung und Rechtsprechung

Donnerstag, 1. März 2007

Anti-Stalking-Gesetz

Voraussichtlich im März 2007 tritt das so genannte Anti Stalking-Gesetz in Kraft, das Bürger vor der unbefugten Nachstellung durch Stalker schützen soll. Auf die journalistische Arbeit drohen sich die neuen Regelungen allerdings negativ auszuwirken, denn das Gesetz sieht keinerlei Ausnahmen für Journalisten vor. Der DJV hat auf dieses Problem unter anderem in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Verbänden sowie dem Deutschen Presserat, der ARD und dem ZDF aufmerksam gemacht. Hartnäckige Recherche könnte von den Gerichten künftig als unbefugtes Stalken eingestuft werden. Die neuen Bestimmungen bergen die Gefahr, dass die Arbeit investigativer Journalisten erschwert und riskanter wird. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im November 2006 verabschiedet, der Bundesrat winkte den Entwurf am 16. Februar 2007 durch. mehr Infos...

Online-Durchsuchungen

Der Bundesgerichtshof hat am 5. Februar 2007 entschieden, dass heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Nach Meinung der Richter gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, mittels so genannter Trojaner auf die Festplatten von Computern verdächtiger Personen zuzugreifen. Der DJV begrüßt das Urteil, da die Onlinedurchsuchung auch die Recherchefreiheit einschränken und den Informantenschutz deutlich schwächen würde. Das Bundesinnenministerium hat nach dem Urteil angekündigt, die gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen schaffen zu wollen. mehr Infos...

Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung plant, in Deutschland via Gesetz die Vorratsdatenspeicherung einzuführen und damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 Daten über die Kommunikation ihrer Kunden sechs Monate auf Vorrat speichern müssen. Damit würde künftig gespeichert, wer mit wem in den vergangenen sechs Monaten Kontakt via Telefon, Handy oder E-Mail hatte. Auch würde nachvollziehbar, wer wann auf welche Internetseiten zugegriffen hat und von wo aus mit dem Handy telefoniert wurde. Die Ermittlungsbehörden sollen bei Straftaten Zugriff auf die Daten erhalten. Eine solche Vorratsdatenspeicherung würde unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht und den Informantenschutz deutlich einschränken. Durch die auf Vorrat gespeicherten Daten könnten Ermittler die Quellen von Journalisten leicht aufdecken. Diese Kritik hat der DJV auch in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert, die dem Bundesjustizministerium vorliegt. mehr Infos...

stern/Financial Times

Gegen vier Journalisten des stern und der Financial Times Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im Januar 2007 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet. Die beschuldigten Journalisten hatten im vergangenen Jahr in Berichten aus geheimen Unterlagen zum Entführungsfall Khaled el Masri zitiert. Für den DJV handelt es sich dabei einmal mehr um den Versuch, über die vorgeschobene „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ undichte Stellen in Behörden oder beim Bundesnachrichtendienst aufzuspüren. mehr Infos...

Berliner Verlag

Der Berliner Verlag, in dem unter anderem die Berliner Zeitung erscheint, wurde im Herbst 2005 durch ein Finanzkonsortium rund um den Briten David Montgomery übernommen. Heftige Kritik und Proteste von vielen Seiten gegen das Engagement der Finanzinvestoren konnten den Kauf nicht verhindern. Am 25. Oktober einigte sich der Holtzbrinck-Konzern mit den Briten. Im Dezember 2005 veröffentlichten die neuen Besitzer erstmals ihre im Vorfeld bereits befürchteten Gewinnziele: Von 12 auf 21 Prozent sollte die Rendite des Verlags in drei Jahren gesteigert werden. Die Redaktion der Berliner Zeitung erhielt am 3. Mai 2006 den DJV-Preis der Pressefreiheit für ihr Engagement gegen die Übernahme unter anderem auch im redaktionellen Teil des Blattes und für ihren Einsatz für die innere Pressefreiheit. Auch in der Folge kämpften die Beschäftigten weiter für ihre Rechte. Erster Erfolg: Ein Redaktionsstatut für die Berliner Zeitung, auf das man sich im August 2006 einigte. mehr Infos...

Caroline-Urteil

Im Juni 2004 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das für die Pressefreiheit folgenschwere Caroline-Urteil. Zeitschriften aus dem Burda-Verlag hatten in den 90-er Jahren mehrere Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco veröffentlicht, deren Abdruck die Prinzessin wegen eines Eingriffs in ihre Privatsphäre als unzulässig erachtete. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht urteilten, dass absolute Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssen, auch wenn die Fotos sie nicht bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Funktion zeigen, sondern ihr Privatleben im weiteren Sinne betreffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den Caroline daraufhin anrief, revidierte dieses Urteil und entschied, dass durch die Veröffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens und damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien. Entscheidend sei, inwieweit die veröffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann. Das Urteil schränkte die Berichterstattungsfreiheit ein und sorgte insbesondere bei den Bildjournalisten für große Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung legte, anders als von vielen Seiten – unter anderem vom DJV – gefordert, keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein. mehr Infos...

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