Mittwoch, 23. Mai 2007

Knebelvertrag bei Justin Timberlake-Tournee

MIt Justin Timberlake setzt erneut ein us-amerikainischer Popstar auf Knebelverträge für Journalisten: Bildjournalisten, die von den Deutschlandkonzerten des Sängers berichten wollen, müssen einem Akkreditierungsvertrag zustimmen, der ihre Rechte und Arbeitsmöglichkeiten deutlich einschränkt und sie zudem willkürlichen Schadensersatzforderungen aussetzt. Der Vertrag enthält unter anderem eine Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden. Auch akzeptieren die Bildjournalisten mit einer Unterschrift sämtliche Schadenersatzansprüche für den Fall, dass die Fotos doch ohne Zustimmung ein weiteres Mal genutzt werden. Da auch für den Schadensersatzanspruch das kalifornische Recht gilt, drohen immense Forderungen. Der DJV rät den Journalisten, die Knebelverträge nicht zu unterschreiben und appeliert auch an die Medienunternehmen, konsequent auf Konzertberichterstattung zu verzichten, wenn Knebelverträge vorgelegt werden.

Russische Miliz setzt Focus-Korrespondenten fest

Focus-Korrespondent Boris Reitschuster ist am 18. Mai für zwei Stunden von der russichen Miliz festgehalten und verhört worden. Reitschuster hatte über eine Demonstration am Rande des EU-Russland-Gipfels in Samara berichten wollen, als er gemeinsam mit einem russischen Journalisten und einem Mitorganisator des Protestmarsches ohne Angabe von Gründen fvon Polizisten estgesetzt wurde. Das Einschalten eines Anwalts wurde ihm mit dem Hinweis, er sei offiziell gar nicht festgenommen, verweigert. Auch das Telefonieren wurde ihm zeitweilig untersagt. Nahezu zeitgleich mit dem Ende der Demonstration wurde Reitschuster wieder freigelassen. Für den DJV handelt es sich einmal mehr um den Versuch der russischen Polizei, einen Journalisten an der freien und ungehinderten Berichterstattung über eine Demonstration gegen die russische Regierung zu behindern.

Bundestag entscheidet gegen Pressefreiheit

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Mai den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Pressefreiheit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, durch die die Teilnahme am Geheimnisverrat durch Journalisten künftig nicht mehr rechtswidrig gewesen wäre. Zudem sollte durch den Entwurf eine richterliche Anordnung auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme in Wohnungen von Journalisten notwendig werden. Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Nach Meinung des DJV aber ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so kann den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.

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