Staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit

Mittwoch, 14. November 2007

Aufzeichnungen sofort löschen

Über einen längeren Zeitraum wurden die Telefone von potenziellen Angehörigen der militanten Gruppe abgehört, der Brandanschläge zur Last gelegt werden. Aufgezeichnet wurden dabei auch Telefongespräche, die Journalisten des NDR, der taz und von spiegel online mit den Verdächtigen geführt haben. Die Abschriften der Gespräche fanden sich daraufhin in den Gerichtsakten samt den Namen der Journalisten wieder. Nach der geltenden Rechtslage hätten die Gespräche gar nicht aufgezeichnet werden dürfen. Auf keinen Fall durften sie zu den Akten genommen werden. Der DJV kritisierte diese Praxis und forderte die sofortige Löschung der Gespräche.

Freitag, 19. Oktober 2007

Presseausweis und Pressefreiheit

Die freie und ungehinderte Berufsausübung der Journalisten ist die direkteste und praktischste Auswirkung der Pressefreiheit. Wer sie einschränkt oder erschwert, schadet der Pressefreiheit. Aus diesem Grund sind die Auseinandersetzungen zwischen DJV, dju, BDZV und VDZ und den Innenministern der Länder um die Zukunft des Presseausweises von grundsätzlicher Bedeutung. Hier wollen nicht seriöse und renommierte Verbände vermeintliche Pfründe gegen Newcomer verteidigen. Es gilt vielmehr zu verhindern, dass auch Gaffer Presseausweise bekommen können und den hauptberuflich tätigen Journalisten die Arbeit erschweren. Denn wenn an Unfallorten oder bei polizeilichen Großlagen neben Journalisten auch solche, die sich gerne so nennen, mit dem Presseausweis wedeln, werden die Einsatzkräfte den Ausweis bald gar nicht mehr akzeptieren - egal, wer ihn vorzeigt.

Freitag, 3. August 2007

Ermittlungen gegen 17 Journalisten

Ein neuer Schlag gegen den Informantenschutz: In mehreren Großstädten ermitteln die Staatsanwaltschaften gegen insgesamt 17 Journalisten wegen des Verdachts der Beilhilfe zum Geheimnisverrat. Es geht um Veröffentlichungen über den BND-Untersuchungsausschuss, die zwischen Januar und März 2007 in etlichen Blättern erschienen sind, darunter Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Frankfurter Rundschau und andere. Für die Ermittlungen hatte sich eine Mehrheit von Abgeordneten im Ausschuss ausgesprochen - offensichtlich mit dem Ziel, undichte Stellen in ihren eigenen Reihen zu finden. In der Vergangenheit führte nicht ein einziges Verfahren dieser Art zu einer Anklage gegen beschuldigte Journalisten. Insbesondere nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 erscheinen die Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten als mindestens fragwürdig. Das Karlsruher Gericht hatte die hohe Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit betont.

Mittwoch, 2. Mai 2007

„Berliner Appell“ zur Pressefreiheit

Der DJV hat im Vorfeld des Welttags der Pressefreiheit an die Bundesregierung appelliert, der Pressefreiheit den Schutz einzuräumen, der ihr zusteht. Theoretische Sicherheitsgefahren dürften nicht dazu führen, dass Grundrechte in ihrem Kern außer Kraft gesetzt werden. Deutschland dürfe nicht zum Überwachungsstaat werden. Konkret forderte der DJV in seinem "Berliner Appell" die Regierung auf, alle Pläne zur heimlichen Onlinedurchsuchung aufzugeben, die geplante Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen zu nutzen und Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen nur noch bei dringendem Tatverdacht zuzulassen. Der Informantenschutz, der durch alle drei Vorhaben gefährdet wird, sei wesentliche Voraussetzung für die Pressefreiheit. Auch dürften Akkreditierungen zu Großveranstaltungen nicht mehr von einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz abhängig gemacht werden. Die UNO hatte 1991 den 3. Mai zum Welttag der Pressefreiheit erklärt, um die besondere Bedeutung der Pressefreiheit für eine funktionierende Demokratie und eine freie Gesellschaft hervorzuheben. Er erinnert insbesondere an die Missachtung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Ländern der Welt. Mord, Folter und Gefangenschaft von Journalisten und Zensur von Medien werden öffentlich angeprangert.

Mittwoch, 11. April 2007

Focus/BKA

Nach Recherchen des ARD-Magazins Panorama und des NDR-Magazins Zapp sollen Journalisten des Focus zwischen 2002 und 2004 durch das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft München überwacht worden sein. Unter anderem sollen die Behörden Telefonverbindungsdaten der Redaktion ermittelt und Journalisten observiert haben. Ziel der Aktionen sei es gewesen, undichte Stellen im BKA zu identifizieren, über die brisante Informationen an einen Focus-Redakteur gelangt sein sollen, die dieser dann dem V-Mann des BND Werner Mauss zum Rückkauf angeboten haben soll. Nachdem die Lecks nicht aufgedeckt werden konnten, seien die Ermittlungen 2004 eingestellt worden. Das BKA dementierte am 5. April in einer Pressekonferenz, selbst an der Überwachung der Journalisten beteiligt gewesen zu sein. Ein - letztlich erfolgloses - Ermittlungsverfahren des bayerischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft München bestätigte BKA-Präsident Jörg Ziercke allerdings.

Donnerstag, 1. März 2007

ZDF/stern

Telefonate von Journalisten des stern und des ZDF mit dem Verteidiger von Khaled el-Masri hat die Münchner Staatsanwaltschaft im ersten Halbjahr 2006 abgehört. Die Ermittler sollen an der Identität eines Mannes interessiert gewesen sein, der den entführten Khaled el-Masri in Afghanistan vernommen haben soll. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, das sich sowohl auf die Identität der Quellen als auch auf die Inhalte der Gespräche mit Informanten bezieht, wird durch das Abhören von Telefonen de facto außer Kraft gesetzt. Der Abhörbeschluss des Amtsgerichts München war darüber hinaus nach Ansicht des DJV nicht einmal von der Strafprozessordnung gedeckt, da sich das Abhören der Telefone nicht gegen Personen richtete, die mit einem Beschuldigten in Verbindung standen. mehr Infos...

BND-Affäre

Jahrelang hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Journalisten bespitzelt und auch als Spitzel eingesetzt. Die BND-Affäre war 2006 durch den Schäfer-Report ans Licht gekommen, in dem unter anderem über die Bespitzelung der Journalisten berichtet wurde. Nachdem der Report des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Dr. Gerhard Schäfer an die Parlamentarische Kontrollkommission zunächst geheim gehalten werden sollte, wurde er nach öffentlichem Druck, unter anderem des DJV, schließlich doch veröffentlicht. Das Bundeskanzleramt wies den Bundesnachrichtendienst nach Bekannt werden des Skandals im Mai 2006 an, dass Medienvertreter bei der Suche nach undichten Stellen in den eigenen Reihen nicht mehr als Quellen benutzt werden dürfen. Dennoch trug auch dieser Fall dazu bei, potentielle Informanten von Journalisten wie auch kritische Journalisten selbst einzuschüchtern. mehr Infos...

Brandenburger Justizministerium

Das Brandenburger Justizministerium fertigte im Juli 2005 einen kritischen Aktenvermerk über die RBB-Journalistin Gabi Probst, weil sie zuvor mehrfach Missstände in Brandenburger Gefängnissen öffentlich angeprangert hatte. Nachdem Probst 2004 über prügelnde und korrupte Beamte in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg berichtet hatte, war ihr vom Ministerium mehrfach der erneute Besuch des Gefängnisses untersagt worden. Nach eigenen Angaben wurden nur zwei von sieben Anfragen genehmigt. In dem im Juni 2006 publik gemachten Aktenvermerk heißt es, der Besuch eines Landtagsabgeordneten in einer JVA sei zu befürworten, weil dieser anders zu beurteilen sei als „jener der Redakteurin Probst, die schon von Berufs wegen und nach ihrem eigenen Selbstverständnis die möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung anstrebt“. mehr Infos...

Dresdner Morgenpost

Im April und Mai 2005 ließ sich das Amtsgericht Chemnitz von Telekommunikationsunternehmen sämtliche Telefonkontaktdaten des Journalisten Ronny Klein, eines Reporters der Dresdner Morgenpost, liefern. Klein soll Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet haben, nachdem er mehrfach Informationen aus der Antikorruptionseinheit Ines der Staatsanwaltschaft erhalten und in Berichten und für weitere Recherchen verwendet hatte. Die Staatsanwaltschaft suchte daraufhin das Leck in den eigenen Reihen. Die Telefondatenabfrage von LKA-Beamten, Staatsanwälten und Ines-Mitarbeitern lehnte das Amtsgericht ab, die des Journalisten ordnete es an. Der verantwortliche sächsische Justizminister Geert Mackenroth verteidigte das Vorgehen und die Einschränkung des Informantenschutzes nach Bekannt werden des Falles als rechtens. mehr Infos...

Wolfsburger Allgemeine

Über mehrere Monate hat die Polizei zwischen Oktober 2003 und Februar 2004 die Telefonkontaktdaten zweier Journalisten sowie der Zentrale der Wolfsburger Allgemeinen überwacht. Den beiden Journalisten wurde vorgeworfen, Polizisten zum Verrat von Dienstgeheimnissen angestiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft musste die Vorwürfe gegen die beiden Journalisten allerdings schnell wieder fallen lassen, da es trotz der drastischen Maßnahmen keinerlei Beweise gab, die den Verdacht der Behörden hätten erhärten können. mehr Infos...

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