Freitag, 29. Februar 2008

Urteil zur Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein lange erwartetes Urteil zur Online-Durchsuchung verkündet. Die Richter erklärten das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen für nichtig. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ein neues Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, nämlich das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Durchsuchung von Computern durch staatliche Ermittler sei nur dann möglich, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind“, so das Urteil. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Der Kernbereich privater Lebensführung sei so umfassend wie möglich zu schützen. Mit diesen Vorgaben haben die Verfassungsrichter für das BKA-Gesetz, das die Online-Durchsuchungen ermöglichen soll, die Messlatte für staatliche Ermittlungen in privaten Computern sehr hoch gelegt. Der DJV fordert, dass in diesem Gesetz der für die Pressefreiheit notwendige Schutz von Journalisten vor heimlichen Online-Durchsuchungen mindestens so umfassend sein muss wie der Schutz der privaten Lebensgestaltung.

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