Pressefreiheit international

Donnerstag, 20. März 2008

Journalisten aus Tibet ausgewiesen

Mitte März erhielten alle ausländischen Journalistinnen und Journalisten in Tibet die Aufforderung der chinesischen Behörden, sofort die Region zu verlassen. Am 20. März wurden auch die letzten beiden deutschen Korrespondenten unter Androhung von Repressalien aus Tibet ausgewiesen. Ihnen wurde mit dem Entzug der Akkreditierung für China gedroht.
Die Ausweisung ist ein klarer Verstoß gegen die Freiheit der Berichterstattung und damit gegen die Pressefreiheit. Journalisten müssen die Möglichkeit haben, sich frei zu bewegen und ungehindert zu recherchieren und zu berichten - ob in Tibet oder anderswo.
Der Deutsche Journalisten-Verband protestierte gegen die Ausweisung. Auch vor dem Hintergrund der bald stattfindenden Olympiade wirft der aktuelle Umgang der Behörden mit ausländischen Journalisten ein schlechtes Licht auf den Zustand der Pressefreiheit in China.

Donnerstag, 14. Februar 2008

Brief an ISAF-Staaten

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat heute schriftlich an die Staaten der ISAF-Schutztruppe in Afghanistan appelliert, sich für die sofortige Freilassung des afghanischen Journalisten Parviz Kambakhsh einzusetzen. Die ISAF-Staaten müssten ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um das barbarische Urteil gegen den 23jährigen Journalisten außer Kraft zu setzen, heißt es in dem Schreiben an die deutschen Botschafter der ISAF-Staaten sowie an das Auswärtige Amt.

Parviz Kambakhsh, Journalist bei der Tageszeitung Jahan-e Naw, wurde vom afghanischen Geheimdienst vorgeworfen, atheistische Artikel veröffentlicht zu haben. Während seiner dreimonatigen Haft in Marzar-e-Sharif wurde er nach Erkenntnissen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) gefoltert. In dem Prozess vor dem Gerichtshof in Marzar-e-Sharif wurde Kambakhsh kein Verteidiger gestellt. Das Todesurteil wegen Verbreitung atheistischer Artikel wurde in seiner Abwesenheit verkündet.

Parviz Kambakhsh hat nichts anderes getan als das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit anzuwenden. Das rechtfertigt überhaupt keinen Prozess oder gar eine Strafe gegen ihn. Das Todesurteil steht in krassem Gegensatz zu den demokratischen Prinzipien, für deren Aufbau in Afghanistan die Soldaten der ISAF-Schutztruppe mit ihrem Leben einstehen.

Mittwoch, 13. Februar 2008

Pressefreiheit gegen Fanatiker verteidigen

Der Mordversuch an einem dänischen Zeichner der Mohammed-Karikaturen ist ein Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Die freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten. Wer es auf Leib und Leben eines einzelnen Journalisten oder Karikaturisten abgesehen hat, zielt auf die Pressefreiheit insgesamt. Die Presse- und Meinungsfreiheit muss gegen alle Fanatiker verteidigt werden.

Die dänische Polizei hatte am 12. Februar einen Mordanschlag auf einen Karikaturisten verhindert, der für die Zeitung Jyllands Posten eine der umstrittenen Mohammed-Karikaturen gezeichnet hatte. Deren Veröffentlichungen hatten vor zwei Jahren vor allem in islamisch geprägten Ländern zu Übergriffen geführt. Karikaturisten und Redakteure der dänischen Zeitung wurden mit anonymen Morddrohungen überzogen. Kritik und Beschimpfungen sahen sich diejenigen ausgesetzt, die wie der DJV den Abdruck der Karikaturen in Deutschland zum Zweck der Dokumentation verteidigten.

Freitag, 8. Februar 2008

Keine Todesstrafe gegen iranischen Journalisten!

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat in einem Schreiben vom 6. Februar an den iranischen Justizminister Mahmoud Hashemi Sharoudi die Aufhebung der Todesstrafe gegen den iranischen Journalisten Adnan Hassanpour und seine sofortige Freilassung gefordert. Das iranische Rechtswesen dürfe nicht die international anerkannte Meinungsfreiheit missbrauchen, heißt es in dem Schreiben. „Ich appelliere an den iranischen Justizminister, den Kollegen Hassanpour zu begnadigen.“ Adnan Hassanpour war wegen Spionage, Verschwörung und separatistischer Propaganda im letzten Jahr zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof von Teheran hatte das Urteil vor kurzem bestätigt. Adnan Hassanpour wurde wahrscheinlich nur aufgrund seiner Veröffentlichungen über kurdische Belange und wegen seiner Beiträge in internationalen Medien, unter anderem Voice of America, verurteilt. Kritische Berichterstattung ist kein Verbrechen, sondern Aufgabe und Beruf der Journalistinnen und Journalisten in aller Welt. Berichterstattung darf in keinem Land der Welt zur Verfolgung des Berichterstatters führen.

Und hier der Originaltext des Schreibens vom 6. Februar 2008 an den iranischen Justizminister:
Your Excellency,
I am writing you on behalf of Deutscher Journalisten-Verband (DJV) over concern for journalist Adnan Hassanpour, who has been sentenced to death after he was convicted of “subversive activities against national security, “espionage” and “separatist propaganda.”
The DJV believes that Mr. Hassanpour was targeted because of his writing on Kurdish issues for the weekly Asou, which was banned by the ministry of culture and Islamic orientation in August 2005, and his contributions to foreign media, including Voice of America and Radio Farda.
While his conviction was not linked to his writings we fear that it was motivated by his outspoken reporting. We have no information that Mr. Hassanpour was engaged in illegal activity.
We urge you to overturn his death sentence, which was confirmed by the Tehran Supreme Court in November, and show that the Iranian judicial system is not being used to stifle freedom of expression. We ask you to release him immediately and clear him of these unfair charges.
Kind regards,
Michael Konken
President

Donnerstag, 24. Januar 2008

Afghanischer Journalistikstudent zum Tode verurteilt

Ein 23-jähriger Journalistikstudent soll in Afghanistan sterben, weil er einen islamkritischen Text aus dem Internet heruntergeladen und verteilt hat. Ein Gericht in der nordafghanischen Provinz Balch verurteilte Sayed Parvez Kambakhsh wegen Blasphemie zum Tode. Die afghanische Polizei hatte ihn festgenommen, nachdem er via Flugblatt einen Artikel an seiner Universität verteilt hatte, in dem der Umgang des Propheten Mohammeds mit den Rechten der Frauen kritisiert wurde. Der 23-Jährige habe den Islam beleidigt und Koranverse falsch ausgelegt, urteilten die Richter.

Rechtsbeistand durch einen Anwalt erhielt er in dem Gerichtsverfahren nach Informationen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) nicht. Die IJF hat den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai aufgefordert, schnellstmöglich gegen dieses Urteil einzuschreiten. Außerdem plant sie, die Verteidigung Kambakhshs in einem Berufungsverfahren zu unterstützen.

Karikaturenabdruck bringt drei Jahre Haft

Nur weil er die umstrittenen Mohammed-Karikaturen aus der dänischen Zeitung Jyllands Posten abgedruckt hat, muss ein weißrussischer Journalist für drei Jahre ins Gefängnis. Alexander Sdwischkow, stellvertretender Chefrdakteur der Zeitung Sgoda, habe mit der Veröffentlichung religiösen Hass geschürt, begründeten die Richter in der weißrusssischen Hauptstadt Minsk ihr Urteil. Bereits im März 2006 war die der Opposition nahestehende Zeitung Sgoda geschlossen worden. Ende 2007 wurde Sdwischkow verhaftet.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Attacke auf deutschen Journalisten in Kasachstan

Der deutsche Journalist Marcus Bensmann ist in der kasachischen Hauptstadt Astana Opfer eines brutalen Raubüberfalls geworden. Bensmann, der unter anderem für die taz und den WDR arbeitet, wurde am 20. Januar von Unbekannten zusammengeschlagen und ausgeraubt. Er erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Ob die Tat mit seiner journalistischen Tätigkeit zusammenhängt, ist bisher unklar. Die kasachische Polizei geht zunächst einmal nicht davon aus. Bensmann war 2005 einer von wenigen journalistischen Augenzeugen der gewaltsamen Niederschlagung einer Demonstration im usbekischen Andischan, bei der mehrere Hundert Menschen getötet wurden. Nach Usbekistan darf er bis heute nicht einreisen.

Montag, 7. Januar 2008

Zahl toter Journalisten bleibt hoch

171 Journalisten und Medienmitarbeiter sind im vergangenen Jahr weltweit ums Leben gekommen. Diese Zahl hat die Internationale Journalisten-Föderation (IJF) zum Jahreswechsel bekannt gegeben. Damit lag die Zahl nur knapp unter dem Rekordwert von 2006, als die IJF 177 Fälle zählte. Insgesamt 134 Journalisten und Medienmitarbeiter wurden 2007 ermordet, 37 kamen bei einem Unfall ums Leben. Mit Abstand die meisten Toten gab es im Irak, wo 65 Medienschaffende starben. Die Plätze zwei und drei in dieser unrühmlichen Liste belegten Somalia mit acht und Pakistan mit sieben Toten.

Montag, 17. Dezember 2007

Einreiseverbot in Russland

Russland bleibt seiner Linie treu, unliebsame Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit massiv zu behindern. Neuestes Beispiel ist die Ausweisung der investigativen Reporterin Natalja Morar. Die Journalistin mit moldawischem Pass, die für das unabhängige russische Magazin The New Times arbeitet, wurde nach einer Pressereise nach Israel trotz gültiger Papiere nicht mehr ins Land gelassen. Statt in ihre Heimatstadt Moskau zurückzukehren, wurde sie am Moskauer Flughafen festgenommen und musste - ohne ersichtbare rechtliche Grundlage und ohne Erklärung - einen Flug in ihr Geburtsland Moldawien antreten. Die Internationale Journalisten-Föderation IJF vermutet hinter dem Vorfall eine Vergeltung für Morars Berichte über undurchsichtige Geldspenden an politische Parteien, darunter die Kremlpartei Geeintes Russland von Präsident Wladimir Putin.

Mittwoch, 23. Mai 2007

Russische Miliz setzt Focus-Korrespondenten fest

Focus-Korrespondent Boris Reitschuster ist am 18. Mai für zwei Stunden von der russichen Miliz festgehalten und verhört worden. Reitschuster hatte über eine Demonstration am Rande des EU-Russland-Gipfels in Samara berichten wollen, als er gemeinsam mit einem russischen Journalisten und einem Mitorganisator des Protestmarsches ohne Angabe von Gründen fvon Polizisten estgesetzt wurde. Das Einschalten eines Anwalts wurde ihm mit dem Hinweis, er sei offiziell gar nicht festgenommen, verweigert. Auch das Telefonieren wurde ihm zeitweilig untersagt. Nahezu zeitgleich mit dem Ende der Demonstration wurde Reitschuster wieder freigelassen. Für den DJV handelt es sich einmal mehr um den Versuch der russischen Polizei, einen Journalisten an der freien und ungehinderten Berichterstattung über eine Demonstration gegen die russische Regierung zu behindern.

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