Knebelverträge und Akkreditierung

Mittwoch, 24. Oktober 2007

Al Gore und die freie Berichterstattung

Es sollte der perfekte PR-Coup werden: Der Energieversorger EnBW hatte Friedensnobelpreisträger Al Gore als prominenten Gast für seinen Klimakongress am 23. Oktober in Berlin gewonnen - gegen fürstliche Bezahlung, versteht sich. Vor geladenem Publikum sollte Gore seinen Diavortrag halten, der den Kern des Kinofilms "Eine unbequeme Wahrheit" bildet. Das Interesse von Publikum und Journalisten war riesig, doch wenige Stunden vor Gores Auftritt wurde bekannt, dass die Journalisten den Vortrag nur als Zaungäste verfolgen sollten. Keine Kameras, keine Aufnahmegeräte, keine Fragen - so lauteten die Bedingungen des Demokraten Al Gore. Als klaren Eingriff in die freie Berichterstattung kritisierte der DJV die journalistenunfreundliche Regelung. Das änderte zwar nichts mehr, aber das Urteil der Medien fiel vernichtend für EnBW und Gore aus. Der PR-Coup war alles andere als gelungen.

Montag, 4. Juni 2007

G8-Gipfel: Akkreditierungen verweigert

Das Bundespresseamt hat mehr als 20 Journalisten die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert. In einigen Fällen wurde eine bereits gewährte Akkreditierung wieder zurückgezogen, in anderen Fällen wurde die Akkreditierung gar nicht erst gewährt. In gleich lautenden Schreiben hatte das Bundespresseamt den betroffenen Journalisten mitgeteilt, dass die Akkreditierung auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes nicht erteilt werden könne. Konkrete Gründe für die Ablehnungen wurden jedoch nicht genannt. Auch auf Nachfragen beim BKA und bei den Landeskrimnalämtern erhielten die Betroffenen keine Begründung.

Nach massivem öffentlichen Protest gegen die verweigerten Akkreditierungen ließ das Bundespresseamt den zunächst von der Auslese betroffenen taz-Journalisten Felix Lee zur Berichterstattung aus Heiligendamm zu. "Das habe ich auf meine Kappe genommen", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm zum DJV. Die freie Hamburger Bildjournalistin Marily Stroux erstritt ihre Akkreditierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Nach Ansicht der Berliner Richter ist der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.

Für den DJV drängt sich der Eindruck auf, dass Journalistinnen und Journalisten, die bereits im Vorfeld des Gipfels kritisch über Globalisierungsthemen berichtet haben, an der Berichterstattung gehindert werden sollen.

Mittwoch, 23. Mai 2007

Knebelvertrag bei Justin Timberlake-Tournee

MIt Justin Timberlake setzt erneut ein us-amerikainischer Popstar auf Knebelverträge für Journalisten: Bildjournalisten, die von den Deutschlandkonzerten des Sängers berichten wollen, müssen einem Akkreditierungsvertrag zustimmen, der ihre Rechte und Arbeitsmöglichkeiten deutlich einschränkt und sie zudem willkürlichen Schadensersatzforderungen aussetzt. Der Vertrag enthält unter anderem eine Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden. Auch akzeptieren die Bildjournalisten mit einer Unterschrift sämtliche Schadenersatzansprüche für den Fall, dass die Fotos doch ohne Zustimmung ein weiteres Mal genutzt werden. Da auch für den Schadensersatzanspruch das kalifornische Recht gilt, drohen immense Forderungen. Der DJV rät den Journalisten, die Knebelverträge nicht zu unterschreiben und appeliert auch an die Medienunternehmen, konsequent auf Konzertberichterstattung zu verzichten, wenn Knebelverträge vorgelegt werden.

Donnerstag, 1. März 2007

NPD

Die NPD hat im Rahmen ihres Bundesparteitags im November 2006 in Berlin Journalisten an der freien Berichterstattung gehindert. Die Journalisten durften nur für rund zwei Stunden in den Saal, Bildjournalisten durften keine Porträtaufnahmen machen. Ein Mitarbeiter des NPD-Ordnungsdienstes kontrollierte sogar die Bilder eines Fotografen. Ähnliche Restriktionen hatte es bereits auf dem NPD-Bundesparteitag 2004 in Leinefelde gegeben. mehr Infos...

Knebelverträge bei Konzerten

Mehrere große Nachrichtenagenturen haben im Juli 2006 sowohl auf die Bild- als auch auf die Wortberichterstattung über Robbie Williams-Konzerte verzichtet. Grund für ihre Entscheidung war, dass die Bildjournalisten der Agenturen von den Konzerten ausgeschlossen waren – als „Strafe“ dafür, dass sie sich ein Jahr zuvor geweigert hatten, so genannte Knebelverträge für eine Akkreditierung zu unterschreiben. Mit den Verträgen sollten die zeitliche Nutzung der Fotos, die Arbeitsbedingungen vor Ort sowie die Rechte der Fotografen deutlich eingeschränkt werden. Ebenfalls im Juli 2006 hatten die Veranstalter der Rolling Stones-Deutschlandtournee den Bildjournalisten Knebelverträge vorgelegt. Der Protest der Nachrichtenagenturen führte zu einer Verbesserung der Vertragsbedingungen – allerdings nur für die Agenturjournalisten.

Auch bei Auftritten der Gruppen Coldplay, Bon Jovi, Destiny’s Child, Fleetwood Mac und Böhse Onkelz legten die Konzertagenturen und Managements der Künstler den Bildjournalisten in den vergangenen Jahren Knebelverträge vor. Immer häufiger reagieren die Medien mit einem Berichterstattungsboykott oder weißen Flächen in den Zeitungen auf die Gängelung durch die Stars. mehr Infos...

Regelanfrage beim Verfassungsschutz

Für eine Akkreditierung zur Fußball-WM 2006 in Deutschland mussten Journalisten einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz zustimmen. Die Veranstalter rechtfertigten das Vorgehen mit den erhöhten Sicherheitsgefahren bei diesem Großereignis. Neben den Journalisten mussten auch alle freiwilligen Helfer, die Putzkräfte und die Spieler selbst - insgesamt vermutlich mehr als 200.000 Personen - der Regelanfrage zustimmen. Nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der DJV kritisierten die Maßnahme als sehr problematisch.

Auch beim Papstbesuch im Sommer 2006 galt: Akkreditierung nur gegen die Zustimmung zur Regelanfrage. Die Veranstalter hatten es sich hier sehr einfach gemacht und schlicht die Akkreditierungsrichtlinien der Fußball-WM übernommen. mehr Infos...

Fußball-WM-Berichterstattung

Die Fifa hatte die Berichterstattung über die Fußball-WM 2006 in Online-Medien ursprünglich deutlich beschränken wollen. So sollten Fotos von den Spielen erst zwei Stunden nach Abpfiff ins Netz gestellt werden dürfen. Zudem war eine Beschränkung auf fünf Fotos pro Spiel vorgesehen. Erst nach öffentlichem Druck nahm die Fifa am 13. März die Auflagen gegen die Online-Medien und damit die deutliche Benachteiligung des Internets gegenüber der Live-Berichterstattung des Rundfunks zurück. Auch die „Richtlinien zur Verwendung der FIFA-Marken durch die Medien“ überarbeitete die Fifa. Ursprünglich sollten die Medien die Logos und Wortmarken nur in eingeschränkter Weise nutzen dürfen. Unter anderem hätten die Journalisten nicht von einem Katalog mit rund 70 Wortmarken abweichen dürfen, auch der Abdruck der Logos hätte nur nach genauen Vorgaben erfolgen dürfen. mehr Infos...

Filmberichterstattung Krieg der Welten

Für eine Teilnahme an den Pressevorführungen des Films „Krieg der Welten“ im Juni 2005 mussten die Journalisten Verträge unterschreiben, nach denen sie unter anderem keine Kritiken vor dem offiziellen Filmstart eine Woche später veröffentlichen durften. Mehrere Zeitschriften und Nachrichtenagenturen verzichteten daraufhin auf ihre Berichterstattung. mehr Infos...

Berichterstattungsverbot bei Konzerten

Manchen Künstlern gehen noch nicht einmal Knebelverträge für Bildjournalisten, mit denen die Rechte und Berichterstattungsfreiheit eingeschränkt werden, weit genug. So untersagten unter anderem Bob Dylan (bei seiner Tournee 2003) und Robbie Williams (bei Wetten Dass 2004) sämtliche Fotoaufnahmen von ihren Auftritten.

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