G8-Gipfel: Akkreditierungen verweigert
Das Bundespresseamt hat mehr als 20 Journalisten die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert. In einigen Fällen wurde eine bereits gewährte Akkreditierung wieder zurückgezogen, in anderen Fällen wurde die Akkreditierung gar nicht erst gewährt. In gleich lautenden Schreiben hatte das Bundespresseamt den betroffenen Journalisten mitgeteilt, dass die Akkreditierung auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes nicht erteilt werden könne. Konkrete Gründe für die Ablehnungen wurden jedoch nicht genannt. Auch auf Nachfragen beim BKA und bei den Landeskrimnalämtern erhielten die Betroffenen keine Begründung.
Nach massivem öffentlichen Protest gegen die verweigerten Akkreditierungen ließ das Bundespresseamt den zunächst von der Auslese betroffenen taz-Journalisten Felix Lee zur Berichterstattung aus Heiligendamm zu. "Das habe ich auf meine Kappe genommen", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm zum DJV. Die freie Hamburger Bildjournalistin Marily Stroux erstritt ihre Akkreditierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Nach Ansicht der Berliner Richter ist der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.
Für den DJV drängt sich der Eindruck auf, dass Journalistinnen und Journalisten, die bereits im Vorfeld des Gipfels kritisch über Globalisierungsthemen berichtet haben, an der Berichterstattung gehindert werden sollen.
Nach massivem öffentlichen Protest gegen die verweigerten Akkreditierungen ließ das Bundespresseamt den zunächst von der Auslese betroffenen taz-Journalisten Felix Lee zur Berichterstattung aus Heiligendamm zu. "Das habe ich auf meine Kappe genommen", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm zum DJV. Die freie Hamburger Bildjournalistin Marily Stroux erstritt ihre Akkreditierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Nach Ansicht der Berliner Richter ist der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.
Für den DJV drängt sich der Eindruck auf, dass Journalistinnen und Journalisten, die bereits im Vorfeld des Gipfels kritisch über Globalisierungsthemen berichtet haben, an der Berichterstattung gehindert werden sollen.
vonstockert - 4. Jun, 15:30