Mittwoch, 19. März 2008

Vorratsdatenspeicherung blockiert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. März 2008 einzelne Bestandteile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Zwar ist die Speicherung der elektronischen Verbindungsdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zulässig. Staatliche Stellen dürfen jedoch nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten auf die Daten zugreifen, entschied das Gericht. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung nicht aus der Welt, aber zumindest weitgehend blockiert. Der Informantenschutz, ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, besteht vorerst weiter.

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