Mittwoch, 23. Mai 2007

Knebelvertrag bei Justin Timberlake-Tournee

MIt Justin Timberlake setzt erneut ein us-amerikainischer Popstar auf Knebelverträge für Journalisten: Bildjournalisten, die von den Deutschlandkonzerten des Sängers berichten wollen, müssen einem Akkreditierungsvertrag zustimmen, der ihre Rechte und Arbeitsmöglichkeiten deutlich einschränkt und sie zudem willkürlichen Schadensersatzforderungen aussetzt. Der Vertrag enthält unter anderem eine Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden. Auch akzeptieren die Bildjournalisten mit einer Unterschrift sämtliche Schadenersatzansprüche für den Fall, dass die Fotos doch ohne Zustimmung ein weiteres Mal genutzt werden. Da auch für den Schadensersatzanspruch das kalifornische Recht gilt, drohen immense Forderungen. Der DJV rät den Journalisten, die Knebelverträge nicht zu unterschreiben und appeliert auch an die Medienunternehmen, konsequent auf Konzertberichterstattung zu verzichten, wenn Knebelverträge vorgelegt werden.

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