Donnerstag, 1. März 2007

Cicero

Am 27. Februar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung und Beschlagnahme beim Magazin Cicero verurteilt und damit der Pressefreiheit zu einem wichtigen Sieg verholfen. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hatte am 12. September 2005 die Redaktionsräume des Magazins und die Privaträume des Cicero-Autoren Bruno Schirra durchsuchen und umfangreiches Material beschlagnahmen lassen. Schirra und Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer sollen sich der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht haben, weil Schirra für einen Bericht über den Terroristen Abu Musab al-Sarqawi Informationen aus internen Akten des Bundeskriminalamts verwendet hatte. Der damalige Innenminister Otto Schily musste sich in einer nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags wegen der Cicero-Affäre rechtfertigen.

Gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft hatte Chefredakteur Weimer Verfassungsklage eingereicht. Der DJV setzte sich vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Urteil im Sinne der Pressefreiheit und des Informantenschutzes ein. Denn auch bei diesen Ermittlungen stand die Suche nach Lecks in Reihen der Behörden im Vordergrund, die angebliche Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde als Vorwand genutzt, um an die Quellen der Journalisten zu gelangen. mehr Infos...

Anti-Stalking-Gesetz

Voraussichtlich im März 2007 tritt das so genannte Anti Stalking-Gesetz in Kraft, das Bürger vor der unbefugten Nachstellung durch Stalker schützen soll. Auf die journalistische Arbeit drohen sich die neuen Regelungen allerdings negativ auszuwirken, denn das Gesetz sieht keinerlei Ausnahmen für Journalisten vor. Der DJV hat auf dieses Problem unter anderem in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Verbänden sowie dem Deutschen Presserat, der ARD und dem ZDF aufmerksam gemacht. Hartnäckige Recherche könnte von den Gerichten künftig als unbefugtes Stalken eingestuft werden. Die neuen Bestimmungen bergen die Gefahr, dass die Arbeit investigativer Journalisten erschwert und riskanter wird. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im November 2006 verabschiedet, der Bundesrat winkte den Entwurf am 16. Februar 2007 durch. mehr Infos...

Online-Durchsuchungen

Der Bundesgerichtshof hat am 5. Februar 2007 entschieden, dass heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Nach Meinung der Richter gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, mittels so genannter Trojaner auf die Festplatten von Computern verdächtiger Personen zuzugreifen. Der DJV begrüßt das Urteil, da die Onlinedurchsuchung auch die Recherchefreiheit einschränken und den Informantenschutz deutlich schwächen würde. Das Bundesinnenministerium hat nach dem Urteil angekündigt, die gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen schaffen zu wollen. mehr Infos...

Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung plant, in Deutschland via Gesetz die Vorratsdatenspeicherung einzuführen und damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 Daten über die Kommunikation ihrer Kunden sechs Monate auf Vorrat speichern müssen. Damit würde künftig gespeichert, wer mit wem in den vergangenen sechs Monaten Kontakt via Telefon, Handy oder E-Mail hatte. Auch würde nachvollziehbar, wer wann auf welche Internetseiten zugegriffen hat und von wo aus mit dem Handy telefoniert wurde. Die Ermittlungsbehörden sollen bei Straftaten Zugriff auf die Daten erhalten. Eine solche Vorratsdatenspeicherung würde unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht und den Informantenschutz deutlich einschränken. Durch die auf Vorrat gespeicherten Daten könnten Ermittler die Quellen von Journalisten leicht aufdecken. Diese Kritik hat der DJV auch in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert, die dem Bundesjustizministerium vorliegt. mehr Infos...

stern/Financial Times

Gegen vier Journalisten des stern und der Financial Times Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im Januar 2007 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet. Die beschuldigten Journalisten hatten im vergangenen Jahr in Berichten aus geheimen Unterlagen zum Entführungsfall Khaled el Masri zitiert. Für den DJV handelt es sich dabei einmal mehr um den Versuch, über die vorgeschobene „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ undichte Stellen in Behörden oder beim Bundesnachrichtendienst aufzuspüren. mehr Infos...

De Telegraaf

Bart Mos und Joost de Haas, zwei Redakteure der niederländischen Tageszeitung de Telegraaf, saßen Ende November 2006 vier Tage in Beugehaft. Grund für die Inhaftierung war ihre Weigerung, den Informanten für einen Bericht über den niederländischen Geheimdienst zu nennen. In dem im Januar 2006 veröffentlichten Bericht hatten die beiden über Lecks beim niederländischen Geheimdienst berichtet, durch die Geheimdossiers an die Unterwelt gelangt sein sollen. mehr Infos...

Getötete Journalisten 2006

137 Journalisten und weitere 30 Medienmitarbeiter sind 2006 bei oder wegen der Ausübung ihres Berufs getötet worden. Diese Zahlen hat das International News Safety Institute (INSI) ermittelt. Die meisten, nämlich 68 Journalisten und Medienmitarbeiter starben im Irak, es folgten die Philippinen (15), Mexiko (8) und Sri Lanka (7). Auch Russland rangiert in dieser Liste weit vorn, fünf Tote bedeuteten den unrühmlichen siebten Platz. mehr Infos...

NPD

Die NPD hat im Rahmen ihres Bundesparteitags im November 2006 in Berlin Journalisten an der freien Berichterstattung gehindert. Die Journalisten durften nur für rund zwei Stunden in den Saal, Bildjournalisten durften keine Porträtaufnahmen machen. Ein Mitarbeiter des NPD-Ordnungsdienstes kontrollierte sogar die Bilder eines Fotografen. Ähnliche Restriktionen hatte es bereits auf dem NPD-Bundesparteitag 2004 in Leinefelde gegeben. mehr Infos...

Anna Politkowskaja

Am 7. Oktober 2006 wurde die regierungskritische Journalistin Anna Politkowskaja in Moskau erschossen. Politkowskaja hatte unter anderem über Verbrechen der russischen Armee in Tschetschenien berichtet. Seit der Wahl Putins zum Präsidenten wurden in Russland mindestens dreizehn Journalisten ermordet. Am 12. Dezember 2006 gab die Internationale Journalisten-Föderation (IJF) den Startschuss für eine Kommission zur Aufklärung der zahlreichen Journalistenmorde in Russland. Politkowskaja wurde im Februar 2007 für den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels vorgeschlagen. Im November 2007 wurde sie posthum mit dem Geschwister-Scholl-Preis des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet. mehr Infos...

Kuba

Mehrere Journalisten, die vom Gipfel der blockfreien Staaten in Havanna im September 2006 berichten wollten, durften nicht nach Kuba einreisen. Das Einreiseverbot, das die kubanische Regierung nicht begründete, richtete sich unter anderem gegen Journalisten der ARD, der FAZ und der Nachrichtenagentur epd. mehr Infos...

Bundeswehr in Afghanistan

Das Bundesverteidigungsministerium verhängte im August 2006 ein Besuchsverbot beim Afghanistan-Kontingent der Bundeswehr. Für rund zwei Monate hatten Journalisten damit keine Möglichkeit, vor Ort rund um den Einsatz der deutschen Soldaten zu recherchieren. Das Ministerium begründete das Verbot mit Organisations- und Sicherheitsproblemen. mehr Infos...

Knebelverträge bei Konzerten

Mehrere große Nachrichtenagenturen haben im Juli 2006 sowohl auf die Bild- als auch auf die Wortberichterstattung über Robbie Williams-Konzerte verzichtet. Grund für ihre Entscheidung war, dass die Bildjournalisten der Agenturen von den Konzerten ausgeschlossen waren – als „Strafe“ dafür, dass sie sich ein Jahr zuvor geweigert hatten, so genannte Knebelverträge für eine Akkreditierung zu unterschreiben. Mit den Verträgen sollten die zeitliche Nutzung der Fotos, die Arbeitsbedingungen vor Ort sowie die Rechte der Fotografen deutlich eingeschränkt werden. Ebenfalls im Juli 2006 hatten die Veranstalter der Rolling Stones-Deutschlandtournee den Bildjournalisten Knebelverträge vorgelegt. Der Protest der Nachrichtenagenturen führte zu einer Verbesserung der Vertragsbedingungen – allerdings nur für die Agenturjournalisten.

Auch bei Auftritten der Gruppen Coldplay, Bon Jovi, Destiny’s Child, Fleetwood Mac und Böhse Onkelz legten die Konzertagenturen und Managements der Künstler den Bildjournalisten in den vergangenen Jahren Knebelverträge vor. Immer häufiger reagieren die Medien mit einem Berichterstattungsboykott oder weißen Flächen in den Zeitungen auf die Gängelung durch die Stars. mehr Infos...

China

Ein chinesischer Interviewpartner der ARD, der sich kritisch über Umsiedlungsmaßnahmen am Jangtse-Staudamm geäußert hatte, wurde im Juni 2006 von Unbekannten so schwer verprügelt, dass er schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. mehr Infos...

ZDF/stern

Telefonate von Journalisten des stern und des ZDF mit dem Verteidiger von Khaled el-Masri hat die Münchner Staatsanwaltschaft im ersten Halbjahr 2006 abgehört. Die Ermittler sollen an der Identität eines Mannes interessiert gewesen sein, der den entführten Khaled el-Masri in Afghanistan vernommen haben soll. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, das sich sowohl auf die Identität der Quellen als auch auf die Inhalte der Gespräche mit Informanten bezieht, wird durch das Abhören von Telefonen de facto außer Kraft gesetzt. Der Abhörbeschluss des Amtsgerichts München war darüber hinaus nach Ansicht des DJV nicht einmal von der Strafprozessordnung gedeckt, da sich das Abhören der Telefone nicht gegen Personen richtete, die mit einem Beschuldigten in Verbindung standen. mehr Infos...

BND-Affäre

Jahrelang hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Journalisten bespitzelt und auch als Spitzel eingesetzt. Die BND-Affäre war 2006 durch den Schäfer-Report ans Licht gekommen, in dem unter anderem über die Bespitzelung der Journalisten berichtet wurde. Nachdem der Report des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Dr. Gerhard Schäfer an die Parlamentarische Kontrollkommission zunächst geheim gehalten werden sollte, wurde er nach öffentlichem Druck, unter anderem des DJV, schließlich doch veröffentlicht. Das Bundeskanzleramt wies den Bundesnachrichtendienst nach Bekannt werden des Skandals im Mai 2006 an, dass Medienvertreter bei der Suche nach undichten Stellen in den eigenen Reihen nicht mehr als Quellen benutzt werden dürfen. Dennoch trug auch dieser Fall dazu bei, potentielle Informanten von Journalisten wie auch kritische Journalisten selbst einzuschüchtern. mehr Infos...

Regelanfrage beim Verfassungsschutz

Für eine Akkreditierung zur Fußball-WM 2006 in Deutschland mussten Journalisten einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz zustimmen. Die Veranstalter rechtfertigten das Vorgehen mit den erhöhten Sicherheitsgefahren bei diesem Großereignis. Neben den Journalisten mussten auch alle freiwilligen Helfer, die Putzkräfte und die Spieler selbst - insgesamt vermutlich mehr als 200.000 Personen - der Regelanfrage zustimmen. Nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der DJV kritisierten die Maßnahme als sehr problematisch.

Auch beim Papstbesuch im Sommer 2006 galt: Akkreditierung nur gegen die Zustimmung zur Regelanfrage. Die Veranstalter hatten es sich hier sehr einfach gemacht und schlicht die Akkreditierungsrichtlinien der Fußball-WM übernommen. mehr Infos...

Berliner Verlag

Der Berliner Verlag, in dem unter anderem die Berliner Zeitung erscheint, wurde im Herbst 2005 durch ein Finanzkonsortium rund um den Briten David Montgomery übernommen. Heftige Kritik und Proteste von vielen Seiten gegen das Engagement der Finanzinvestoren konnten den Kauf nicht verhindern. Am 25. Oktober einigte sich der Holtzbrinck-Konzern mit den Briten. Im Dezember 2005 veröffentlichten die neuen Besitzer erstmals ihre im Vorfeld bereits befürchteten Gewinnziele: Von 12 auf 21 Prozent sollte die Rendite des Verlags in drei Jahren gesteigert werden. Die Redaktion der Berliner Zeitung erhielt am 3. Mai 2006 den DJV-Preis der Pressefreiheit für ihr Engagement gegen die Übernahme unter anderem auch im redaktionellen Teil des Blattes und für ihren Einsatz für die innere Pressefreiheit. Auch in der Folge kämpften die Beschäftigten weiter für ihre Rechte. Erster Erfolg: Ein Redaktionsstatut für die Berliner Zeitung, auf das man sich im August 2006 einigte. mehr Infos...

Fußball-WM-Berichterstattung

Die Fifa hatte die Berichterstattung über die Fußball-WM 2006 in Online-Medien ursprünglich deutlich beschränken wollen. So sollten Fotos von den Spielen erst zwei Stunden nach Abpfiff ins Netz gestellt werden dürfen. Zudem war eine Beschränkung auf fünf Fotos pro Spiel vorgesehen. Erst nach öffentlichem Druck nahm die Fifa am 13. März die Auflagen gegen die Online-Medien und damit die deutliche Benachteiligung des Internets gegenüber der Live-Berichterstattung des Rundfunks zurück. Auch die „Richtlinien zur Verwendung der FIFA-Marken durch die Medien“ überarbeitete die Fifa. Ursprünglich sollten die Medien die Logos und Wortmarken nur in eingeschränkter Weise nutzen dürfen. Unter anderem hätten die Journalisten nicht von einem Katalog mit rund 70 Wortmarken abweichen dürfen, auch der Abdruck der Logos hätte nur nach genauen Vorgaben erfolgen dürfen. mehr Infos...

Karikaturenstreit

Im Januar 2006 rief der Abdruck von zwölf islamkritischen Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands Posten und der Nachdruck durch zahlreiche europäische Medien den so genannten Karikaturenstreit hervor. Islamisten starteten nach der Veröffentlichung Mordaufrufe gegen Journalisten von Jyllands Posten. Unter anderem in Gaza und in Syrien kam es zu gewalttätigen Protesten, mehrere europäische Botschaften wurden attackiert. In Deutschland führte der Nachdruck der Karikaturen, unter anderem in der Welt und in der Berliner Zeitung, zu heftigen Diskussionen. Nach Ansicht des DJV handelte es sich aber um einen notwendigen Beitrag zur Meinungsbildung, dessen Ziel nicht die Verletzung religiöser Gefühle gewesen sei. In Frankreich wurde aufgrund des Nachdrucks der Karikaturen in der Zeitung France Soir sogar Chefredakteur Jacques Lefranc entlassen. mehr Infos...

Tunesien

In Tunesien wurden im Vorfeld des Weltinformationsgipfels im November 2005 mehrere in- und ausländische Journalisten körperlich attackiert. Das Land war auch zuvor bereits durch mangelhafte Pressefreiheit aufgefallen: So durfte die unabhängige Journalistengewerkschaft SJT im September 2005 einen geplanten Kongress nicht durchführen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft, Lotfi Hajji, griff 2005 zum drastischen Mittel des Hungerstreiks, um auf die Verletzung journalistischer Rechte in Tunesien aufmerksam zu machen. mehr Infos...

Brandenburger Justizministerium

Das Brandenburger Justizministerium fertigte im Juli 2005 einen kritischen Aktenvermerk über die RBB-Journalistin Gabi Probst, weil sie zuvor mehrfach Missstände in Brandenburger Gefängnissen öffentlich angeprangert hatte. Nachdem Probst 2004 über prügelnde und korrupte Beamte in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg berichtet hatte, war ihr vom Ministerium mehrfach der erneute Besuch des Gefängnisses untersagt worden. Nach eigenen Angaben wurden nur zwei von sieben Anfragen genehmigt. In dem im Juni 2006 publik gemachten Aktenvermerk heißt es, der Besuch eines Landtagsabgeordneten in einer JVA sei zu befürworten, weil dieser anders zu beurteilen sei als „jener der Redakteurin Probst, die schon von Berufs wegen und nach ihrem eigenen Selbstverständnis die möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung anstrebt“. mehr Infos...

Filmberichterstattung Krieg der Welten

Für eine Teilnahme an den Pressevorführungen des Films „Krieg der Welten“ im Juni 2005 mussten die Journalisten Verträge unterschreiben, nach denen sie unter anderem keine Kritiken vor dem offiziellen Filmstart eine Woche später veröffentlichen durften. Mehrere Zeitschriften und Nachrichtenagenturen verzichteten daraufhin auf ihre Berichterstattung. mehr Infos...

Dresdner Morgenpost

Im April und Mai 2005 ließ sich das Amtsgericht Chemnitz von Telekommunikationsunternehmen sämtliche Telefonkontaktdaten des Journalisten Ronny Klein, eines Reporters der Dresdner Morgenpost, liefern. Klein soll Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet haben, nachdem er mehrfach Informationen aus der Antikorruptionseinheit Ines der Staatsanwaltschaft erhalten und in Berichten und für weitere Recherchen verwendet hatte. Die Staatsanwaltschaft suchte daraufhin das Leck in den eigenen Reihen. Die Telefondatenabfrage von LKA-Beamten, Staatsanwälten und Ines-Mitarbeitern lehnte das Amtsgericht ab, die des Journalisten ordnete es an. Der verantwortliche sächsische Justizminister Geert Mackenroth verteidigte das Vorgehen und die Einschränkung des Informantenschutzes nach Bekannt werden des Falles als rechtens. mehr Infos...

Berichterstattungsverbot bei Konzerten

Manchen Künstlern gehen noch nicht einmal Knebelverträge für Bildjournalisten, mit denen die Rechte und Berichterstattungsfreiheit eingeschränkt werden, weit genug. So untersagten unter anderem Bob Dylan (bei seiner Tournee 2003) und Robbie Williams (bei Wetten Dass 2004) sämtliche Fotoaufnahmen von ihren Auftritten.

Caroline-Urteil

Im Juni 2004 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das für die Pressefreiheit folgenschwere Caroline-Urteil. Zeitschriften aus dem Burda-Verlag hatten in den 90-er Jahren mehrere Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco veröffentlicht, deren Abdruck die Prinzessin wegen eines Eingriffs in ihre Privatsphäre als unzulässig erachtete. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht urteilten, dass absolute Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssen, auch wenn die Fotos sie nicht bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Funktion zeigen, sondern ihr Privatleben im weiteren Sinne betreffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den Caroline daraufhin anrief, revidierte dieses Urteil und entschied, dass durch die Veröffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens und damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden seien. Entscheidend sei, inwieweit die veröffentlichten Fotos zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann. Das Urteil schränkte die Berichterstattungsfreiheit ein und sorgte insbesondere bei den Bildjournalisten für große Rechtsunsicherheit. Die Bundesregierung legte, anders als von vielen Seiten – unter anderem vom DJV – gefordert, keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein. mehr Infos...

Wolfsburger Allgemeine

Über mehrere Monate hat die Polizei zwischen Oktober 2003 und Februar 2004 die Telefonkontaktdaten zweier Journalisten sowie der Zentrale der Wolfsburger Allgemeinen überwacht. Den beiden Journalisten wurde vorgeworfen, Polizisten zum Verrat von Dienstgeheimnissen angestiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft musste die Vorwürfe gegen die beiden Journalisten allerdings schnell wieder fallen lassen, da es trotz der drastischen Maßnahmen keinerlei Beweise gab, die den Verdacht der Behörden hätten erhärten können. mehr Infos...

Impressum

Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes (TMG):

Hendrik Zörner
Pressesprecher
Deutscher Journalisten-Verband e. V.
Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Pressehaus 2107
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30/72 62 79 20
Fax: +49 (0)30/726 27 92 13

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin; Vereinsregister-Nr. VR 23306

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