Donnerstag, 20. März 2008

Journalisten aus Tibet ausgewiesen

Mitte März erhielten alle ausländischen Journalistinnen und Journalisten in Tibet die Aufforderung der chinesischen Behörden, sofort die Region zu verlassen. Am 20. März wurden auch die letzten beiden deutschen Korrespondenten unter Androhung von Repressalien aus Tibet ausgewiesen. Ihnen wurde mit dem Entzug der Akkreditierung für China gedroht.
Die Ausweisung ist ein klarer Verstoß gegen die Freiheit der Berichterstattung und damit gegen die Pressefreiheit. Journalisten müssen die Möglichkeit haben, sich frei zu bewegen und ungehindert zu recherchieren und zu berichten - ob in Tibet oder anderswo.
Der Deutsche Journalisten-Verband protestierte gegen die Ausweisung. Auch vor dem Hintergrund der bald stattfindenden Olympiade wirft der aktuelle Umgang der Behörden mit ausländischen Journalisten ein schlechtes Licht auf den Zustand der Pressefreiheit in China.

Mittwoch, 19. März 2008

Vorratsdatenspeicherung blockiert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. März 2008 einzelne Bestandteile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Zwar ist die Speicherung der elektronischen Verbindungsdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zulässig. Staatliche Stellen dürfen jedoch nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten auf die Daten zugreifen, entschied das Gericht. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung nicht aus der Welt, aber zumindest weitgehend blockiert. Der Informantenschutz, ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, besteht vorerst weiter.

Freitag, 29. Februar 2008

Urteil zur Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein lange erwartetes Urteil zur Online-Durchsuchung verkündet. Die Richter erklärten das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen für nichtig. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ein neues Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, nämlich das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Durchsuchung von Computern durch staatliche Ermittler sei nur dann möglich, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind“, so das Urteil. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Der Kernbereich privater Lebensführung sei so umfassend wie möglich zu schützen. Mit diesen Vorgaben haben die Verfassungsrichter für das BKA-Gesetz, das die Online-Durchsuchungen ermöglichen soll, die Messlatte für staatliche Ermittlungen in privaten Computern sehr hoch gelegt. Der DJV fordert, dass in diesem Gesetz der für die Pressefreiheit notwendige Schutz von Journalisten vor heimlichen Online-Durchsuchungen mindestens so umfassend sein muss wie der Schutz der privaten Lebensgestaltung.

Donnerstag, 14. Februar 2008

Brief an ISAF-Staaten

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat heute schriftlich an die Staaten der ISAF-Schutztruppe in Afghanistan appelliert, sich für die sofortige Freilassung des afghanischen Journalisten Parviz Kambakhsh einzusetzen. Die ISAF-Staaten müssten ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um das barbarische Urteil gegen den 23jährigen Journalisten außer Kraft zu setzen, heißt es in dem Schreiben an die deutschen Botschafter der ISAF-Staaten sowie an das Auswärtige Amt.

Parviz Kambakhsh, Journalist bei der Tageszeitung Jahan-e Naw, wurde vom afghanischen Geheimdienst vorgeworfen, atheistische Artikel veröffentlicht zu haben. Während seiner dreimonatigen Haft in Marzar-e-Sharif wurde er nach Erkenntnissen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) gefoltert. In dem Prozess vor dem Gerichtshof in Marzar-e-Sharif wurde Kambakhsh kein Verteidiger gestellt. Das Todesurteil wegen Verbreitung atheistischer Artikel wurde in seiner Abwesenheit verkündet.

Parviz Kambakhsh hat nichts anderes getan als das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit anzuwenden. Das rechtfertigt überhaupt keinen Prozess oder gar eine Strafe gegen ihn. Das Todesurteil steht in krassem Gegensatz zu den demokratischen Prinzipien, für deren Aufbau in Afghanistan die Soldaten der ISAF-Schutztruppe mit ihrem Leben einstehen.

Mittwoch, 13. Februar 2008

Pressefreiheit gegen Fanatiker verteidigen

Der Mordversuch an einem dänischen Zeichner der Mohammed-Karikaturen ist ein Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Die freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten. Wer es auf Leib und Leben eines einzelnen Journalisten oder Karikaturisten abgesehen hat, zielt auf die Pressefreiheit insgesamt. Die Presse- und Meinungsfreiheit muss gegen alle Fanatiker verteidigt werden.

Die dänische Polizei hatte am 12. Februar einen Mordanschlag auf einen Karikaturisten verhindert, der für die Zeitung Jyllands Posten eine der umstrittenen Mohammed-Karikaturen gezeichnet hatte. Deren Veröffentlichungen hatten vor zwei Jahren vor allem in islamisch geprägten Ländern zu Übergriffen geführt. Karikaturisten und Redakteure der dänischen Zeitung wurden mit anonymen Morddrohungen überzogen. Kritik und Beschimpfungen sahen sich diejenigen ausgesetzt, die wie der DJV den Abdruck der Karikaturen in Deutschland zum Zweck der Dokumentation verteidigten.

Freitag, 8. Februar 2008

Keine Todesstrafe gegen iranischen Journalisten!

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat in einem Schreiben vom 6. Februar an den iranischen Justizminister Mahmoud Hashemi Sharoudi die Aufhebung der Todesstrafe gegen den iranischen Journalisten Adnan Hassanpour und seine sofortige Freilassung gefordert. Das iranische Rechtswesen dürfe nicht die international anerkannte Meinungsfreiheit missbrauchen, heißt es in dem Schreiben. „Ich appelliere an den iranischen Justizminister, den Kollegen Hassanpour zu begnadigen.“ Adnan Hassanpour war wegen Spionage, Verschwörung und separatistischer Propaganda im letzten Jahr zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof von Teheran hatte das Urteil vor kurzem bestätigt. Adnan Hassanpour wurde wahrscheinlich nur aufgrund seiner Veröffentlichungen über kurdische Belange und wegen seiner Beiträge in internationalen Medien, unter anderem Voice of America, verurteilt. Kritische Berichterstattung ist kein Verbrechen, sondern Aufgabe und Beruf der Journalistinnen und Journalisten in aller Welt. Berichterstattung darf in keinem Land der Welt zur Verfolgung des Berichterstatters führen.

Und hier der Originaltext des Schreibens vom 6. Februar 2008 an den iranischen Justizminister:
Your Excellency,
I am writing you on behalf of Deutscher Journalisten-Verband (DJV) over concern for journalist Adnan Hassanpour, who has been sentenced to death after he was convicted of “subversive activities against national security, “espionage” and “separatist propaganda.”
The DJV believes that Mr. Hassanpour was targeted because of his writing on Kurdish issues for the weekly Asou, which was banned by the ministry of culture and Islamic orientation in August 2005, and his contributions to foreign media, including Voice of America and Radio Farda.
While his conviction was not linked to his writings we fear that it was motivated by his outspoken reporting. We have no information that Mr. Hassanpour was engaged in illegal activity.
We urge you to overturn his death sentence, which was confirmed by the Tehran Supreme Court in November, and show that the Iranian judicial system is not being used to stifle freedom of expression. We ask you to release him immediately and clear him of these unfair charges.
Kind regards,
Michael Konken
President

Donnerstag, 24. Januar 2008

Afghanischer Journalistikstudent zum Tode verurteilt

Ein 23-jähriger Journalistikstudent soll in Afghanistan sterben, weil er einen islamkritischen Text aus dem Internet heruntergeladen und verteilt hat. Ein Gericht in der nordafghanischen Provinz Balch verurteilte Sayed Parvez Kambakhsh wegen Blasphemie zum Tode. Die afghanische Polizei hatte ihn festgenommen, nachdem er via Flugblatt einen Artikel an seiner Universität verteilt hatte, in dem der Umgang des Propheten Mohammeds mit den Rechten der Frauen kritisiert wurde. Der 23-Jährige habe den Islam beleidigt und Koranverse falsch ausgelegt, urteilten die Richter.

Rechtsbeistand durch einen Anwalt erhielt er in dem Gerichtsverfahren nach Informationen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) nicht. Die IJF hat den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai aufgefordert, schnellstmöglich gegen dieses Urteil einzuschreiten. Außerdem plant sie, die Verteidigung Kambakhshs in einem Berufungsverfahren zu unterstützen.

Karikaturenabdruck bringt drei Jahre Haft

Nur weil er die umstrittenen Mohammed-Karikaturen aus der dänischen Zeitung Jyllands Posten abgedruckt hat, muss ein weißrussischer Journalist für drei Jahre ins Gefängnis. Alexander Sdwischkow, stellvertretender Chefrdakteur der Zeitung Sgoda, habe mit der Veröffentlichung religiösen Hass geschürt, begründeten die Richter in der weißrusssischen Hauptstadt Minsk ihr Urteil. Bereits im März 2006 war die der Opposition nahestehende Zeitung Sgoda geschlossen worden. Ende 2007 wurde Sdwischkow verhaftet.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Attacke auf deutschen Journalisten in Kasachstan

Der deutsche Journalist Marcus Bensmann ist in der kasachischen Hauptstadt Astana Opfer eines brutalen Raubüberfalls geworden. Bensmann, der unter anderem für die taz und den WDR arbeitet, wurde am 20. Januar von Unbekannten zusammengeschlagen und ausgeraubt. Er erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Ob die Tat mit seiner journalistischen Tätigkeit zusammenhängt, ist bisher unklar. Die kasachische Polizei geht zunächst einmal nicht davon aus. Bensmann war 2005 einer von wenigen journalistischen Augenzeugen der gewaltsamen Niederschlagung einer Demonstration im usbekischen Andischan, bei der mehrere Hundert Menschen getötet wurden. Nach Usbekistan darf er bis heute nicht einreisen.

Online-Durchsuchung: Bayern prescht vor

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat für Februar 2008 einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in Bayern angekündigt. Damit könnte die staatliche Schnüffelei in den Computern bayerischer Journalistinnen und Journalisten bereits Einzug halten, bevor auf Bundesebene eine Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen gefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr entscheiden, ob die im Verfassungsschutzgesetz NRW vorgesehene Online-Durchsuchung zulässig ist. Ob Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei ihrer bisher ablehnenden Haltung gegenüber der Online-Durchsuchung bleibt, wird wohl auch vom Urteil der Karlsruher Richter abhängen.

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