Freitag, 9. November 2007

TKÜ-Gesetz gehört vor den Kadi

Nach der Annahme des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag prüft der DJV die Möglichkeit einer Verfassungsklage. Denn mit dem neuen Gesetz sind Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten einen lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. Die Lage der Journalisten ist jetzt paradox: Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht, mit dem kein Journalist zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden kann. Andererseits kann der Journalist jetzt ohne sein Wissen ausgespäht werden, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann.

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