Mittwoch, 24. Oktober 2007

Al Gore und die freie Berichterstattung

Es sollte der perfekte PR-Coup werden: Der Energieversorger EnBW hatte Friedensnobelpreisträger Al Gore als prominenten Gast für seinen Klimakongress am 23. Oktober in Berlin gewonnen - gegen fürstliche Bezahlung, versteht sich. Vor geladenem Publikum sollte Gore seinen Diavortrag halten, der den Kern des Kinofilms "Eine unbequeme Wahrheit" bildet. Das Interesse von Publikum und Journalisten war riesig, doch wenige Stunden vor Gores Auftritt wurde bekannt, dass die Journalisten den Vortrag nur als Zaungäste verfolgen sollten. Keine Kameras, keine Aufnahmegeräte, keine Fragen - so lauteten die Bedingungen des Demokraten Al Gore. Als klaren Eingriff in die freie Berichterstattung kritisierte der DJV die journalistenunfreundliche Regelung. Das änderte zwar nichts mehr, aber das Urteil der Medien fiel vernichtend für EnBW und Gore aus. Der PR-Coup war alles andere als gelungen.

Freitag, 19. Oktober 2007

Presseausweis und Pressefreiheit

Die freie und ungehinderte Berufsausübung der Journalisten ist die direkteste und praktischste Auswirkung der Pressefreiheit. Wer sie einschränkt oder erschwert, schadet der Pressefreiheit. Aus diesem Grund sind die Auseinandersetzungen zwischen DJV, dju, BDZV und VDZ und den Innenministern der Länder um die Zukunft des Presseausweises von grundsätzlicher Bedeutung. Hier wollen nicht seriöse und renommierte Verbände vermeintliche Pfründe gegen Newcomer verteidigen. Es gilt vielmehr zu verhindern, dass auch Gaffer Presseausweise bekommen können und den hauptberuflich tätigen Journalisten die Arbeit erschweren. Denn wenn an Unfallorten oder bei polizeilichen Großlagen neben Journalisten auch solche, die sich gerne so nennen, mit dem Presseausweis wedeln, werden die Einsatzkräfte den Ausweis bald gar nicht mehr akzeptieren - egal, wer ihn vorzeigt.

Freitag, 31. August 2007

Nein zur Online-Durchsuchung

Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, so soll das Bundeskriminalamt auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Davon könnten auch recherchierende Journalisten betroffen sein. Deshalb sagt der Deutsche Journalisten-Verband entschieden nein zu Online-Durchsuchungen. Sie wären geeignet, um recherchierende Journalisten, die sich dafür des Internets bedienen, zu kriminalisieren. Ein massiver Schlag gegen die Pressefreiheit, wenn sich Schäuble durchsetzen würde.

Freitag, 3. August 2007

Ermittlungen gegen 17 Journalisten

Ein neuer Schlag gegen den Informantenschutz: In mehreren Großstädten ermitteln die Staatsanwaltschaften gegen insgesamt 17 Journalisten wegen des Verdachts der Beilhilfe zum Geheimnisverrat. Es geht um Veröffentlichungen über den BND-Untersuchungsausschuss, die zwischen Januar und März 2007 in etlichen Blättern erschienen sind, darunter Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Frankfurter Rundschau und andere. Für die Ermittlungen hatte sich eine Mehrheit von Abgeordneten im Ausschuss ausgesprochen - offensichtlich mit dem Ziel, undichte Stellen in ihren eigenen Reihen zu finden. In der Vergangenheit führte nicht ein einziges Verfahren dieser Art zu einer Anklage gegen beschuldigte Journalisten. Insbesondere nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 erscheinen die Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten als mindestens fragwürdig. Das Karlsruher Gericht hatte die hohe Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit betont.

Montag, 4. Juni 2007

G8-Gipfel: Akkreditierungen verweigert

Das Bundespresseamt hat mehr als 20 Journalisten die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert. In einigen Fällen wurde eine bereits gewährte Akkreditierung wieder zurückgezogen, in anderen Fällen wurde die Akkreditierung gar nicht erst gewährt. In gleich lautenden Schreiben hatte das Bundespresseamt den betroffenen Journalisten mitgeteilt, dass die Akkreditierung auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes nicht erteilt werden könne. Konkrete Gründe für die Ablehnungen wurden jedoch nicht genannt. Auch auf Nachfragen beim BKA und bei den Landeskrimnalämtern erhielten die Betroffenen keine Begründung.

Nach massivem öffentlichen Protest gegen die verweigerten Akkreditierungen ließ das Bundespresseamt den zunächst von der Auslese betroffenen taz-Journalisten Felix Lee zur Berichterstattung aus Heiligendamm zu. "Das habe ich auf meine Kappe genommen", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm zum DJV. Die freie Hamburger Bildjournalistin Marily Stroux erstritt ihre Akkreditierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Nach Ansicht der Berliner Richter ist der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.

Für den DJV drängt sich der Eindruck auf, dass Journalistinnen und Journalisten, die bereits im Vorfeld des Gipfels kritisch über Globalisierungsthemen berichtet haben, an der Berichterstattung gehindert werden sollen.

Mittwoch, 23. Mai 2007

Knebelvertrag bei Justin Timberlake-Tournee

MIt Justin Timberlake setzt erneut ein us-amerikainischer Popstar auf Knebelverträge für Journalisten: Bildjournalisten, die von den Deutschlandkonzerten des Sängers berichten wollen, müssen einem Akkreditierungsvertrag zustimmen, der ihre Rechte und Arbeitsmöglichkeiten deutlich einschränkt und sie zudem willkürlichen Schadensersatzforderungen aussetzt. Der Vertrag enthält unter anderem eine Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden. Auch akzeptieren die Bildjournalisten mit einer Unterschrift sämtliche Schadenersatzansprüche für den Fall, dass die Fotos doch ohne Zustimmung ein weiteres Mal genutzt werden. Da auch für den Schadensersatzanspruch das kalifornische Recht gilt, drohen immense Forderungen. Der DJV rät den Journalisten, die Knebelverträge nicht zu unterschreiben und appeliert auch an die Medienunternehmen, konsequent auf Konzertberichterstattung zu verzichten, wenn Knebelverträge vorgelegt werden.

Russische Miliz setzt Focus-Korrespondenten fest

Focus-Korrespondent Boris Reitschuster ist am 18. Mai für zwei Stunden von der russichen Miliz festgehalten und verhört worden. Reitschuster hatte über eine Demonstration am Rande des EU-Russland-Gipfels in Samara berichten wollen, als er gemeinsam mit einem russischen Journalisten und einem Mitorganisator des Protestmarsches ohne Angabe von Gründen fvon Polizisten estgesetzt wurde. Das Einschalten eines Anwalts wurde ihm mit dem Hinweis, er sei offiziell gar nicht festgenommen, verweigert. Auch das Telefonieren wurde ihm zeitweilig untersagt. Nahezu zeitgleich mit dem Ende der Demonstration wurde Reitschuster wieder freigelassen. Für den DJV handelt es sich einmal mehr um den Versuch der russischen Polizei, einen Journalisten an der freien und ungehinderten Berichterstattung über eine Demonstration gegen die russische Regierung zu behindern.

Bundestag entscheidet gegen Pressefreiheit

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Mai den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Pressefreiheit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, durch die die Teilnahme am Geheimnisverrat durch Journalisten künftig nicht mehr rechtswidrig gewesen wäre. Zudem sollte durch den Entwurf eine richterliche Anordnung auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme in Wohnungen von Journalisten notwendig werden. Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Nach Meinung des DJV aber ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so kann den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.

Mittwoch, 2. Mai 2007

„Berliner Appell“ zur Pressefreiheit

Der DJV hat im Vorfeld des Welttags der Pressefreiheit an die Bundesregierung appelliert, der Pressefreiheit den Schutz einzuräumen, der ihr zusteht. Theoretische Sicherheitsgefahren dürften nicht dazu führen, dass Grundrechte in ihrem Kern außer Kraft gesetzt werden. Deutschland dürfe nicht zum Überwachungsstaat werden. Konkret forderte der DJV in seinem "Berliner Appell" die Regierung auf, alle Pläne zur heimlichen Onlinedurchsuchung aufzugeben, die geplante Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen zu nutzen und Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen nur noch bei dringendem Tatverdacht zuzulassen. Der Informantenschutz, der durch alle drei Vorhaben gefährdet wird, sei wesentliche Voraussetzung für die Pressefreiheit. Auch dürften Akkreditierungen zu Großveranstaltungen nicht mehr von einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz abhängig gemacht werden. Die UNO hatte 1991 den 3. Mai zum Welttag der Pressefreiheit erklärt, um die besondere Bedeutung der Pressefreiheit für eine funktionierende Demokratie und eine freie Gesellschaft hervorzuheben. Er erinnert insbesondere an die Missachtung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Ländern der Welt. Mord, Folter und Gefangenschaft von Journalisten und Zensur von Medien werden öffentlich angeprangert.

Montag, 16. April 2007

Protest bei russischem Botschafter

Bei einer Demonstration in Sankt Petersburg am 15. April haben russische Sicherheitskräfte Journalisten bei der Arbeit behindert, einige von ihnen geschlagen und zeitweise inhaftiert. Betroffen waren auch Journalisten von ARD und ZDF. Der DJV hat am Tag darauf einen Protestbrief an den russischen Botschafter in Berlin geschickt. Der Brief des DJV-Vorsitzenden Michael Konken im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Botschafter Kotenev,

mit Bestürzung haben wir von Übergriffen russischer Sicherheitskräfte auf Journalistinnen und Journalisten am gestrigen Sonntag in Sankt Petersburg gehört. Neben russischen Kollegen waren auch Journalisten der ARD und des ZDF Opfer des äußerst rüden Vorgehens der Polizeikräfte. Obwohl sich alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen als Vertreter der Presse ausweisen konnten, einige von ihnen sogar Pressewesten trugen, wurden sie in ihrer Arbeit massiv behindert, geschlagen und zeitweise in Haft genommen.

Im Namen des Deutschen Journalisten-Verbandes, der mit knapp 40.000 Mitgliedern größten europäischen Journalisten-Organisation, protestiere ich auf das Schärfste gegen die Angriffe der russischen Sicherheitskräfte auf die Vertreter der freien Presse. Die Regierung der Russischen Föderation ist verpflichtet, die Freiheit der Medien zu schützen und den Journalistinnen und Journalisten die freie und ungehinderte Berichterstattung zu ermöglichen. Die Pressefreiheit gehört nicht nur zu den weltweit geltenden Menschenrechten, sie ist auch in der Verfassung Ihres Landes garantiert.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn mit Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten offenbar die internationale Berichterstattung über regierungskritische Organisationen verhindert werden soll. Journalisten haben die Aufgabe, über die Politik der Regierung Putin ebenso zu berichten wie über die Aktivitäten der Opposition. Die Regierung hat kein Recht, diese Berichterstattung zu verhindern.


Wir fordern Sie auf: Akzeptieren Sie endlich die Pressefreiheit in Russland! Geben Sie allen Journalistinnen und Journalisten, den russischen Kollegen wie den ausländischen Korrespondenten in Ihrem Land, die Möglichkeit, ohne Furcht vor Repressalien ihren Beruf auszuüben!


Mit freundlichen Grüßen

Michael Konken
DJV-Bundesvorsitzender"

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