ZDF/stern
Telefonate von Journalisten des stern und des ZDF mit dem Verteidiger von Khaled el-Masri hat die Münchner Staatsanwaltschaft im ersten Halbjahr 2006 abgehört. Die Ermittler sollen an der Identität eines Mannes interessiert gewesen sein, der den entführten Khaled el-Masri in Afghanistan vernommen haben soll. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, das sich sowohl auf die Identität der Quellen als auch auf die Inhalte der Gespräche mit Informanten bezieht, wird durch das Abhören von Telefonen de facto außer Kraft gesetzt. Der Abhörbeschluss des Amtsgerichts München war darüber hinaus nach Ansicht des DJV nicht einmal von der Strafprozessordnung gedeckt, da sich das Abhören der Telefone nicht gegen Personen richtete, die mit einem Beschuldigten in Verbindung standen. mehr Infos...
vonstockert - 1. Mär, 10:48