Akteneinsicht beim BND
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss dem Berliner Journalisten Andreas Förster Einsicht in seine Akte gewähren. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. November 2007. Der BND hatte über lange Zeit Journalisten bespitzelt, um ihre Informanten in der Behörde aufzudecken. Einer der Journalisten war Andreas Förster, Redakteur der Berliner Zeitung. Nach Bekanntwerden des Skandals und Vorlage des Sachverständigen-Berichts von Bundesrichter Gerhard Schäfer hatte Förster Auskunft über die über ihn gespeicherten Informationen verlangt. Der BND informierte ihn nur über die elektronisch gespeicherten Daten, verweigerte ihm jedoch die Einsicht in seine Akte. Zu Unrecht, wie die Leipziger Richter nun entschieden.
vonstockert - 29. Nov, 11:50