Gesetzgebung und Rechtsprechung

Mittwoch, 19. März 2008

Vorratsdatenspeicherung blockiert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. März 2008 einzelne Bestandteile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Zwar ist die Speicherung der elektronischen Verbindungsdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zulässig. Staatliche Stellen dürfen jedoch nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten auf die Daten zugreifen, entschied das Gericht. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung nicht aus der Welt, aber zumindest weitgehend blockiert. Der Informantenschutz, ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, besteht vorerst weiter.

Freitag, 29. Februar 2008

Urteil zur Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein lange erwartetes Urteil zur Online-Durchsuchung verkündet. Die Richter erklärten das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen für nichtig. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ein neues Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, nämlich das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Durchsuchung von Computern durch staatliche Ermittler sei nur dann möglich, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind“, so das Urteil. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Der Kernbereich privater Lebensführung sei so umfassend wie möglich zu schützen. Mit diesen Vorgaben haben die Verfassungsrichter für das BKA-Gesetz, das die Online-Durchsuchungen ermöglichen soll, die Messlatte für staatliche Ermittlungen in privaten Computern sehr hoch gelegt. Der DJV fordert, dass in diesem Gesetz der für die Pressefreiheit notwendige Schutz von Journalisten vor heimlichen Online-Durchsuchungen mindestens so umfassend sein muss wie der Schutz der privaten Lebensgestaltung.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Online-Durchsuchung: Bayern prescht vor

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat für Februar 2008 einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in Bayern angekündigt. Damit könnte die staatliche Schnüffelei in den Computern bayerischer Journalistinnen und Journalisten bereits Einzug halten, bevor auf Bundesebene eine Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen gefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr entscheiden, ob die im Verfassungsschutzgesetz NRW vorgesehene Online-Durchsuchung zulässig ist. Ob Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei ihrer bisher ablehnenden Haltung gegenüber der Online-Durchsuchung bleibt, wird wohl auch vom Urteil der Karlsruher Richter abhängen.

Donnerstag, 29. November 2007

Akteneinsicht beim BND

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss dem Berliner Journalisten Andreas Förster Einsicht in seine Akte gewähren. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. November 2007. Der BND hatte über lange Zeit Journalisten bespitzelt, um ihre Informanten in der Behörde aufzudecken. Einer der Journalisten war Andreas Förster, Redakteur der Berliner Zeitung. Nach Bekanntwerden des Skandals und Vorlage des Sachverständigen-Berichts von Bundesrichter Gerhard Schäfer hatte Förster Auskunft über die über ihn gespeicherten Informationen verlangt. Der BND informierte ihn nur über die elektronisch gespeicherten Daten, verweigerte ihm jedoch die Einsicht in seine Akte. Zu Unrecht, wie die Leipziger Richter nun entschieden.

Mittwoch, 28. November 2007

stern-Urteil stärkt Pressefreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 27. November 2007 die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion des belgischen Staates gegen den früheren Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack im Jahr 2004 verurteilt. Die Richter werteten das Vorgehen der Behörden gegen den Journalisten als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (Az. 20477/05). Außerdem hat Tillack Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die belgischen Behörden hatten die Durchsuchung vor drei Jahren damit begründet, Tillack habe einen Informanten bestochen. Der DJV hatte scharf gegen die Repressalien gegen den deutschen Korrespondenten protestiert.

Freitag, 23. November 2007

Straßburg stärkt Quellenschutz

Ein wichtiges Urteil für den Quellenschutz hat gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verkündet (AZ: 64752/01). Er bekräftigte, dass der journalistische Quellenschutz eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit ist. Ohne einen solchen Schutz würden Informanten daran gehindert, die Medien über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gleichzeitig würde die Wächterfunktion der Presse untergraben. In dem konkreten Fall ging es um einen niederländischen Journalisten, der im Jahr 2000 zwei Wochen Beugehaft erdulden musste, weil er seine Quellen nicht preis geben wollte. Der Journalist hatte im Waffenschieber-Milieu recherchiert. Der Wunsch der niederländischen Regierung, die Quelle des Journalisten in Erfahrung zu bringen, sei kein ausreichendes Motiv, um einen Verstoß gegen den Quellenschutz zu rechtfertigen, urteilten die Richter.

Freitag, 9. November 2007

TKÜ-Gesetz gehört vor den Kadi

Nach der Annahme des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag prüft der DJV die Möglichkeit einer Verfassungsklage. Denn mit dem neuen Gesetz sind Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten einen lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. Die Lage der Journalisten ist jetzt paradox: Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht, mit dem kein Journalist zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden kann. Andererseits kann der Journalist jetzt ohne sein Wissen ausgespäht werden, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann.

Freitag, 31. August 2007

Nein zur Online-Durchsuchung

Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, so soll das Bundeskriminalamt auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Davon könnten auch recherchierende Journalisten betroffen sein. Deshalb sagt der Deutsche Journalisten-Verband entschieden nein zu Online-Durchsuchungen. Sie wären geeignet, um recherchierende Journalisten, die sich dafür des Internets bedienen, zu kriminalisieren. Ein massiver Schlag gegen die Pressefreiheit, wenn sich Schäuble durchsetzen würde.

Mittwoch, 23. Mai 2007

Bundestag entscheidet gegen Pressefreiheit

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Mai den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz der Pressefreiheit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, durch die die Teilnahme am Geheimnisverrat durch Journalisten künftig nicht mehr rechtswidrig gewesen wäre. Zudem sollte durch den Entwurf eine richterliche Anordnung auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme in Wohnungen von Journalisten notwendig werden. Die beiden Regierungsfraktionen hatten im Vorfeld der Entscheidung argumentiert, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Cicero alles Notwendige gesagt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen insofern nicht mehr notwendig seien. Nach Meinung des DJV aber ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben. Nur so kann den zahlreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Der DJV hat seit 1987 fast 180 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen und Wohnungen von Journalisten in Deutschland dokumentiert.

Donnerstag, 1. März 2007

Cicero

Am 27. Februar 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung und Beschlagnahme beim Magazin Cicero verurteilt und damit der Pressefreiheit zu einem wichtigen Sieg verholfen. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hatte am 12. September 2005 die Redaktionsräume des Magazins und die Privaträume des Cicero-Autoren Bruno Schirra durchsuchen und umfangreiches Material beschlagnahmen lassen. Schirra und Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer sollen sich der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht haben, weil Schirra für einen Bericht über den Terroristen Abu Musab al-Sarqawi Informationen aus internen Akten des Bundeskriminalamts verwendet hatte. Der damalige Innenminister Otto Schily musste sich in einer nicht öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags wegen der Cicero-Affäre rechtfertigen.

Gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft hatte Chefredakteur Weimer Verfassungsklage eingereicht. Der DJV setzte sich vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Urteil im Sinne der Pressefreiheit und des Informantenschutzes ein. Denn auch bei diesen Ermittlungen stand die Suche nach Lecks in Reihen der Behörden im Vordergrund, die angebliche Beihilfe zum Geheimnisverrat wurde als Vorwand genutzt, um an die Quellen der Journalisten zu gelangen. mehr Infos...

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