Donnerstag, 1. März 2007

Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung plant, in Deutschland via Gesetz die Vorratsdatenspeicherung einzuführen und damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 Daten über die Kommunikation ihrer Kunden sechs Monate auf Vorrat speichern müssen. Damit würde künftig gespeichert, wer mit wem in den vergangenen sechs Monaten Kontakt via Telefon, Handy oder E-Mail hatte. Auch würde nachvollziehbar, wer wann auf welche Internetseiten zugegriffen hat und von wo aus mit dem Handy telefoniert wurde. Die Ermittlungsbehörden sollen bei Straftaten Zugriff auf die Daten erhalten. Eine solche Vorratsdatenspeicherung würde unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht und den Informantenschutz deutlich einschränken. Durch die auf Vorrat gespeicherten Daten könnten Ermittler die Quellen von Journalisten leicht aufdecken. Diese Kritik hat der DJV auch in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert, die dem Bundesjustizministerium vorliegt. mehr Infos...

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