Online-Durchsuchungen
Der Bundesgerichtshof hat am 5. Februar 2007 entschieden, dass heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Nach Meinung der Richter gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, mittels so genannter Trojaner auf die Festplatten von Computern verdächtiger Personen zuzugreifen. Der DJV begrüßt das Urteil, da die Onlinedurchsuchung auch die Recherchefreiheit einschränken und den Informantenschutz deutlich schwächen würde. Das Bundesinnenministerium hat nach dem Urteil angekündigt, die gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen schaffen zu wollen. mehr Infos...
vonstockert - 1. Mär, 11:36