TKÜ-Gesetz gehört vor den Kadi
Nach der Annahme des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag prüft der DJV die Möglichkeit einer Verfassungsklage. Denn mit dem neuen Gesetz sind Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten einen lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. Die Lage der Journalisten ist jetzt paradox: Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht, mit dem kein Journalist zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden kann. Andererseits kann der Journalist jetzt ohne sein Wissen ausgespäht werden, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann.
zoerner - 9. Nov, 18:09
vonstockert - 7. Jan, 12:50
Vorratsdatenspeicherung in Kraft
Seit 1. Januar 2008 ist das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz Ende Dezember 2007 unterschrieben und damit den Weg für die neuen Regelungen endgültig freigemacht. Der Quellenschutz im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung unterliegt nun nur noch einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall. Der Schutz für Journalisten ist damit deutlich schwächer als jener für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger. Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass alle Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate gespeichert werden. Der Journalist kann seinen Informanten somit keine Anonymität mehr garantieren, das Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant wird deutlich gestört. Der DJV steht mit seiner Kritik gegen das Gesetz nicht alleine da: 30.000 Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben sich für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.
Klima der Überwachung